Entlassmanagement

Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt haben Sie als gesetzlich versicherte/r Patient*in einen Anspruch auf Entlassmanagement (§39 Abs. 1a SGB V). Wenn Sie uns die Erlaubnis dazu erteilen, kümmern wir uns darum, dass Sie nach Ihrer stationären Behandlung umfassend weiterversorgt werden können. Selbstverständlich erhalten bei uns im Bedarfsfall auch privat versicherte Patient*innen die nötige Unterstützung.

Unser multiprofessionelles Team aus Pflegekräften, Ärzt*innen und Sozialdienst erhebt ab dem Zeitpunkt der Aufnahme Ihren individuellen Bedarf und sorgt beratend und unterstützend für eine bestmögliche Anschlussversorgung nach Ihrem Krankenhausaufenthalt. Gerne beziehen wir auch Ihre Angehörigen in die Entlassplanung mit ein.

Nähere Informationen und entsprechende Unterlagen zum Entlassmanagement erhalten Sie mit Ihren Aufnahmepapieren (Anlage 1a).

Lebensbedrohliche Erkrankungen

112

Notruf

In medizinischen Notfällen (beispielsweise Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall oder andere) und bei Verletzungen wählen Sie bitte den Notruf.

Keine lebensbedrohliche Erkrankungen

116 117

Ärztlicher Notdienst

Wenn keine bedrohliche Erkrankung vorliegt und Sie außerhalb der Sprechzeiten der Arztpraxen dringend einen Arzt benötigen, wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst.